FAQ Laserbehandlungen

FAQ Laserbehandlungen2020-12-02T15:35:15+01:00

FAQ

Die elf wichtigsten Fragen

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Augenlaser-Behandlung nicht. Die privaten Krankenversicherungen haben mehr Spielraum, sind jedoch von Gesetzes wegen nicht verpflichtet, die Kosten für eine Laserbehandlung zu übernehmen.
Nach einer ReLEx® smile oder LASIK ist man in der Regel nach 1 bis 2 Tagen wieder arbeitsfähig. Bei einer LASEK oder PRK kann es unter Umständen ein paar Tage länger dauern. Da es sich bei einer Augenlaser-Behandlung um einen komfortmedizinischen Eingriff handelt, dürfen wir keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen.
Die operative Behandlung der Fehlsichtigkeit kann steuerlich geltend gemacht werden. Die Finanzverwaltung stuft die Fehlsichtigkeit als Krankheit und die Laserverfahren ReLEx® smile, LASIK, LASEK und PRK als entsprechende Heilbehandlungen ein. Somit erkennt das Finanzamt die Aufwendungen für eine Augenlaser-Behandlung ohne Vorlage eines amtsärztlichen Attests als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG an.
Die LASIK-Methode wurde 1999 von der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG) und dem Berufsverband der Augenärzte (BVA) als wissenschaftlich anerkanntes Verfahren zur Korrektur von Sehfehlern eingestuft. Als wissenschaftlich anerkannt wird ein Verfahren dann bezeichnet, wenn Langzeitergebnisse vorliegen, die Spätkomplikationen unwahrscheinlich erscheinen lassen, wenn alle Vor- und Nachteile weitestgehend bekannt sind und der Anwendungsbereich klar umschrieben werden kann. Alle bei uns angebotenen Laserverfahren sind überdies zugelassen von der FDA (der amerikanischen Food and Drug Administration).
Vereinbaren Sie einen kostenlosen und unverbindlichen Eignungscheck und finden Sie heraus, ob Sie für eine Laser-Behandlung geeignet sind. In einem umfassenden Beratungsgespräch klären wir Sie dann über die möglichen Methoden auf und besprechen gemeinsam, welche die passende für Sie ist.
vor der Voruntersuchung: In der Regel wird eine Pause von 1 Woche verlangt. Vor der Laser-Behandlung: Harte Kontaktlinsen 4 Wochen vor der Behandlung nicht mehr tragen. Bei weichen Kontaktlinsen sind es 2 Wochen vor der Behandlung.
In Abhängigkeit des Hornhaut-Befundes können unter Umständen längere Tragepausen erforderlich sein.
Übrigens: Für den kostenlosen und unverbindlichen Eignungscheck ist keine Kontaktlinsenpause erforderlich.
Am Tag der Behandlung sollte kein Make-up, Parfüm, Aftershave und Haarspray benutzt werden. Nach der Behandlung darf der Patient nicht selbst Auto fahren.
Nach der Behandlung sollte eine Ruhepause von 4-6 Stunden eingehalten werden.
Die heutigen Lasergeräte arbeiten äußerst präzise (im 1000stel mm-Bereich). Abhängig von den Ausgangswerten, also dem Grad der Fehlsichtigkeit, ist eine Korrektur der Sehschwäche bis zu 100 % möglich. Jedoch ist nicht jeder Brechkraftfehler (Hornhautverkrümmung, Aberrationen höherer Ordnung) optimal behandelbar. Sofern Sie für die Laserbehandlung geeignet sind, gelingt die Korrektur meist mit dem Ersteingriff (ca. 98 %). Restfehlsichtigkeiten können durch eine Nachbehandlung behoben werden.

Durch individuell unterschiedliche Hornhautbeschaffenheit und Heilungstendenz ist das Ergebnis nicht exakt vorhersehbar. Statistisch gesehen ergeben sich bei der Behandlung der Kurzsichtigkeit sehr geringe Abweichungen bis 10 %, bei der Behandlung der Weitsichtigkeit und des Astigmatismus ergeben sich Abweichungen von bis zu 20 %.

Eine Abweichung bis zu 0,25 Dioptrien wird vom Auge ausgeglichen und erscheint subjektiv optimal. Bei größeren Abweichungen ab 0,5 Dioptrien wäre eine Nachkorrektur erforderlich.

Ja, es liegen Langzeiterfahrungen der LASIK von über 20 Jahren vor. Nur bei ca. 5 % der Patienten gibt es Veränderungen in der Größenordnung von 0,5 Dioptrien innerhalb der ersten 6 Monate, sogenannte Regressionen. Bei Bedarf kann hier nachbehandelt werden. Nach 6 Monaten bleiben die Ergebnisse in der Regel stabil.
Eine Augenlaser-Behandlung schützt nicht vor der Alterssichtigkeit. Auch nach einer ReLEx® smile oder LASIK braucht der Patient ca. ab dem 45. Lebensjahr eine Lesebrille.
Durch modernste Technologie, Qualitätsmanagement, regelmäßige Fortbildungen und verantwortungsbewusstes Handeln können die Risiken einer Operation zwar auf ein Minimum reduziert, aber nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Im Vorfeld einer Operation klären wir Sie in einem ausführlichen Gespräch eingehend auf und klären mögliche Vorerkrankungen. Wir informieren Sie auch darüber, was Sie alles nach der Operation beachten sollen, damit einem schnellen Heilungsverlauf nichts im Wege steht.

Aktuelles & Termine

Infoabend Augenlaser-Behandlung mit SMILE® pro oder Femto-LASIK: 28.11.2024, 19:30 Uhr

Infoabend Augenlaser-Behandlung mit SMILE® pro oder Femto-LASIK: 28.11.2024, 19:30 Uhr

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