
FAQ
Die elf wichtigsten Fragen
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Augenlaser-Behandlung nicht. Die privaten Krankenversicherungen haben mehr Spielraum, sind jedoch von Gesetzes wegen nicht verpflichtet, die Kosten für eine Laserbehandlung zu übernehmen.
Nach einer SMILE® pro, Femto-LASIK oder PRESBYOND® ist man in der Regel nach 1 bis 2 Tagen wieder arbeitsfähig. Bei einer LASEK oder PRK kann es unter Umständen ein paar Tage länger dauern. Da es sich bei einer Augenlaser-Behandlung um einen komfortmedizinischen Eingriff handelt, dürfen wir keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen.
Die operative Behandlung der Fehlsichtigkeit kann steuerlich geltend gemacht werden. Die Finanzverwaltung stuft die Fehlsichtigkeit als Krankheit und die Laserverfahren SMILE® pro, Femto-LASIK, PRESBYOND®, LASEK und PRK als entsprechende Heilbehandlungen ein. Somit erkennt das Finanzamt die Aufwendungen für eine Augenlaser-Behandlung ohne Vorlage eines amtsärztlichen Attests als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG an.
In Abhängigkeit des Hornhaut-Befundes können unter Umständen längere Tragepausen erforderlich sein.
Übrigens: Für den kostenlosen und unverbindlichen Eignungscheck ist keine Kontaktlinsenpause erforderlich.
Nach der Behandlung sollte eine Ruhepause von 4-6 Stunden eingehalten werden.
Durch individuell unterschiedliche Hornhautbeschaffenheit und Heilungstendenz ist das Ergebnis nicht exakt vorhersehbar. Statistisch gesehen ergeben sich bei der Behandlung der Kurzsichtigkeit sehr geringe Abweichungen bis 10 %, bei der Behandlung der Weitsichtigkeit und des Astigmatismus ergeben sich Abweichungen von bis zu 20 %.
Eine Abweichung bis zu 0,25 Dioptrien wird vom Auge ausgeglichen und erscheint subjektiv optimal. Bei größeren Abweichungen ab 0,5 Dioptrien wäre eine Nachkorrektur erforderlich.
Eine Augenlaser-Behandlung schützt nicht vor der Alterssichtigkeit. Auch nach einer SMILE® pro oder LASIK braucht der Patient ca. ab dem 45. Lebensjahr eine Lesebrille. Zur Korrektur von Alterssichtigkeit bieten wir das Verfahren PRESBYOND® Laser Blended Vision an.
Im Vorfeld einer Operation klären wir Sie in einem ausführlichen Gespräch eingehend auf und klären mögliche Vorerkrankungen. Wir informieren Sie auch darüber, was Sie alles nach der Operation beachten sollen, damit einem schnellen Heilungsverlauf nichts im Wege steht.
Aktuelles & Termine
Infoabend Augenlaser-Behandlung mit SMILE® pro oder Femto-LASIK: 18.06.2026, 19:30 Uhr
Infoabend Augenlaser-Behandlung mit SMILE® pro oder Femto-LASIK: 18.06.2026, 19:30 Uhr
Infoabend Augenlaser-Behandlung mit SMILE® pro oder Femto-LASIK: 18.06.2026, 19:30 Uhr
Infoabend Augenlaser-Behandlung mit SMILE® pro oder Femto-LASIK: 16.04.2026, 19:30 Uhr
Infoabend Augenlaser-Behandlung mit SMILE® pro oder Femto-LASIK: 16.04.2026, 19:30 Uhr
Infoabend Augenlaser-Behandlung mit SMILE® pro oder Femto-LASIK: 16.04.2026, 19:30 Uhr
Infoabend Augenlaser-Behandlung mit SMILE® pro oder Femto-LASIK: 26.02.2026, 19:30 Uhr
Infoabend Augenlaser-Behandlung mit SMILE® pro oder Femto-LASIK: 26.02.2026, 19:30 Uhr
Infoabend Augenlaser-Behandlung mit SMILE® pro oder Femto-LASIK: 26.02.2026, 19:30 Uhr
SMILE® pro- und LASIK-Hotline
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Patientenberatung
Diese Ausführungen ersetzen nicht unsere persönliche und ausführliche Patienten-
beratung. Vereinbaren Sie gerne einen unverbindlichen Beratungstermin bei
Frau Dr. Reinhard!
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